Jeder Mensch hat ein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft. In der UN-BRK (UN-Behindertenrechtskonvention), die seit 2009 in Deutschland gilt, wird dieses Recht für Menschen mit Behinderungen konkretisiert.
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setzt Zeichen für Inklusion
Jeder Mensch hat ein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft. In der UN-BRK (UN-Behindertenrechtskonvention), die seit 2009 in Deutschland gilt, wird dieses Recht für Menschen mit Behinderungen konkretisiert.