Jeder Mensch hat ein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft. In der UN-BRK (UN-Behindertenrechtskonvention), die seit 2009 in Deutschland gilt, wird dieses Recht für Menschen mit Behinderungen konkretisiert.
setzt Zeichen für Inklusion
Jeder Mensch hat ein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft. In der UN-BRK (UN-Behindertenrechtskonvention), die seit 2009 in Deutschland gilt, wird dieses Recht für Menschen mit Behinderungen konkretisiert.